Kopien und Reproduktionen
Die Anfertigung von Kopien und Reproduktionen aus Unterlagen des Kommunalarchivs Minden erfolgt ausschließlich durch das Archivpersonal. Hierfür werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Minden vom 18. Mai 2021 erhoben.
Es gelten folgende Einschränkungen:
- Kopien und Reproduktionen dürfen nur in begrenztem Umfang aus dazu geeignetem Archiv- und Sammlungsgut angefertigt werden, sofern der personelle und technische Aufwand vertretbar ist und rechtliche oder konservatorische Gründe der Ablichtung nicht entgegen stehen.
- Ein generelles Kopierverbot besteht für Magister-, Examens-, Schülerarbeiten und Dissertationen, wenn diese unveröffentlicht sind bzw. keine ausdrückliche Kopiergenehmigung des Autors oder der Autorin vorliegt.
- Die Verwendung mitgebrachter Kameras und Scanner ist nicht gestattet. Bitte erteilen Sie einen Reproduktionsauftrag.
- Die Wiedergabe von Archivalien in Veröffentlichungen ist nur mit besonderer Genehmigung und unter Angabe des Archivs und der genauen Quelle zulässig. Für die gewerbliche Verwertung von Archiv- und Sammlungsgut, die nicht ausschließlich wissenschaftlichen oder schulischen Zwecken dient, fallen gesonderte Gebühren an.