Lesesaal
Im Lesesaal des Kommunalarchivs Minden stehen zwölf Arbeitsplätze für die Benutzung von Archiv- und Sammlungsgut zur Verfügung. An jedem Arbeitsplatz besteht die Möglichkeit, ein Laptop oder andere Hilfsmittel anzuschließen.
Das Archivpersonal hilft Ihnen gerne bei der Suche nach Informationen zu Ihrem Forschungsthema.
Einen ersten Überblick können Sie sich bereits von zu Hause aus in der Beständeübersicht des Kommunalarchivs Minden verschaffen. Im Lesesaal können Sie außerdem verschiedene gedruckte oder handgeschriebene Findbücher und Karteien einsehen. Daneben ist eine Recherche in den Archiv- und Sammlungsbeständen mit Hilfe des Computers möglich. Hierfür sind zwei Recherche-Laptops vorhanden.
Im Lesesaal stehen auch mehrere Mikrofiche- und Mikrofilm-Lesegeräte bereit, um mikroverfilmte Mindener Zeitungen und Adressbücher sowie einige Aktenbestände der Kreise Lübbecke und Minden zu benutzen.
Vorbestellung von Archivalien
Eine Vorbestellung von Archivalien per Telefon (0571/97220-0) oder per E-Mail ist möglich.
Benutzerberatung
Für eine persönliche Beratung steht Ihnen während der nebenstehend genannten Öffnungszeiten das Archivpersonal zur Verfügung.
Regeln für die Benutzung von Archiv- und Sammlungsgut
- Für die Archivbenutzung ist ein schriftlicher Benutzungsantrag mit Angaben zur Person, zum Benutzungszweck sowie dem Gegenstand der Nachforschungen zu stellen. Mit Ablauf des Kalenderjahres sowie bei Änderung des Forschungsthemas muss ein neuer Benutzungsantrag gestellt werden.
- Taschen, Jacken, Nahrungs- und Genussmittel etc. sind in den Schließfächern vor dem Lesesaal einzuschließen. In den Lesesaal dürfen als eigene Arbeitshilfen nur Papier, Bleistift und Laptop mitgenommen werden.
- Alle Unterlagen des Kommunalarchivs Minden sind mit größter Sorgfalt zu behandeln; sie dürfen nicht als Schreibunterlage benutzt oder mit Blei- oder anderen Stiften markiert werden.
- Im Lesesaal bitten wir Sie um Ruhe und gegenseitige Rücksichtnahme.
- Mobiltelefone dürfen im Lesesaal nicht benutzt werden.
- Die Verwendung mitgebrachter Kameras und Scanner ist nicht gestattet.
- Bei der Verwendung von Unterlagen des Kommunalarchivs Minden in Publikationen ist die genaue Quellen (Archiv, Bestand, Signatur, Seiten- oder Blattzählung) anzugeben.
- Von allen Arbeiten die unter wesentlicher Verwendung von Archiv- und Sammlungsgut des Kommunalarchivs Minden angefertigt werden, muss ein kostenloses Belegexemplar an das Archiv überlassen werden.